EG-Bioverordnung | |
In den EG-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau wird genau definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Diese Regeln sind Grundlage für die Auszeichung als Bioprodukt gemäß EG Verordnung 834/2007. |